Kontakt

Eintritt und Wiedereintritt

An wen muss man sich wenden, wenn man wieder in die Kirche eintreten will?

Der Weg (zurück) in die Kirche führt in der Regel über die Kirchengemeinde, normalerweise die des Wohnortes. Wer sich diesen Schritt überlegt, sollte ein Gespräch mit einer unserer Pfarrerinnen suchen.

Völlig "anonym" kann man also nicht Mitglied der evangelischen Kirche werden. Aufgenommen wird man durch die zuständige Pfarrerin oder den zuständigen Pfarrer der Kirchengemeinde, in deren Bereich man wohnt. Das ist die Regel.

Gibt es noch eine andere Möglichkeit zum (Wieder-)Einritt?

Ja. Immer mehr Kirchenkreise bieten Eintrittsstellen an. Dort kann man die notwendigen Vorgespräche führen und in die Evangelische Kirche von Westfalen eintreten. Die Eintrittsstellen unseres Kirchenkreises finden Sie hier.

Was ist, wenn man zu einer anderen Gemeinde mehr Kontakt hat als zu seiner eigentlichen Heimatgemeinde?

Wer eine besondere Bindung an eine andere als die Wohnsitzgemeinde hat und nach den örtlichen Verhältnissen auch dort am Gemeindeleben teilnehmen kann, kann als Ausnahmeregelung die Aufnahme auch in dieser "Wunschkirchengemeinde" beantragen. Besondere bürokratische Hindernisse gibt es dabei nicht.

Wird man beim Wiedereintritt noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Sie wird von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Wiedereintrittswillige nicht noch einmal getauft, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Wird man der Gemeinde vorgestellt?

Nicht ausdrücklich. Wenn gewünscht, kann aber der Eintritt in einem Gottesdienst bekannt gemacht werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern man dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt ist, sollte man den Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.